Istanbul Konvention
Die Istanbul Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, besteht seit 2011 und wurde in demselben Jahr von Deutschland unterschrieben, aber erst im Oktober 2017 ratifiziert und ist schließlich am 1. Februar 2018 auch in Deutschland in Kraft getreten.
Ziel der Konvention ist, Frauen vor jeglicher Gewalt und häuslicher Gewalt zu schützen, gegen die Diskriminierung von Frauen vorzugehen und auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern hinzuwirken.
In den Erläuterungen zu der Istanbul Konvention CETS_210_Rapex.docx wird deutlich auf ein Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, wegen des Alters, dem Gesundheitszustand, einer Behinderung, dem ehelichen Status und wegen des Migrations- oder Flüchtlingsstatus hingewiesen. Im Wortlaut heißt es in Artikel 14:
„Women may still experience discrimination at hte hands of law enforcement agencies or the judicary when reporting an act of gender-based violence. Similary, gay, lesbian and bisexual victims of domestic violence are often excluded from support services because of their sexual orientation. Certain groups of individuals may also experience discrimination on the basis of their gender identity, which in simple terms means that the gender they identify with is not in conformity with the sex assigned to the at birth. […]“
Das bedeutet, dass die Istanbul Konvention auch auf die Lebenssituation von Lesben, Schwulen, Trans*, Non-Binarys anzuwenden ist.