Entscheidung des BVerfG zur Begutachtung nach dem TSG

Klage mangels Rechtssicherheit abgewiesen

Das BVerfG hat die Klage von Nicole Faerber, einer Trans*Aktivistin, auf Abschaffung der Begutachtung nach dem TSG abgewiesen. Das wird damit begründet, dass das Gesetz zwar missbraucht werden könne, aber dies an der Sinnhaftigkeit des Gesetzes nichts ändere, und dass die Begutachtung zwar  grenzverletzend sein könne, aber da die Klägerin aus diesen Gründen sich nicht habe begutachten lassen, auch kein Rechtsschutz vorliege, der hätte in Anspruch genommen werden können. Dieser Zirkelschluss ist hahnebüchend. Die weitere Begründung des Senats verfestigt die Notwendigkeit der Begutachtung, da die betroffenen Personen unter enormen psychischen Stress stünden und daher der „Geschlechtswechsel“ begleitet werden müsse.

Dass der Stress eben auch mit der erzwungenen Begutachtung zusammenhängen könnte, blendet der Senat aus. Im Senat saß auch Prof. Susanne Baer, eine bekannte lesbische Feministin. Das hätte man eine reflektiertere Begründung erwarten können. Aber auch das ist leider ein hahenbüchender Zirkelschluss.

Hier die Entscheidung im Wortlaut BVerfG_Begutachtung nach TSG_2017