Diskriminierung lesbischer Paare durch das geplante Adoptionshilfe-Gesetz
Im Juni 2020 hat der Bundestag das „Adoptionshilfe-Gesetz“ 1916718-1 verabschiedet, das zum Ziel hat, zum einen das Adoptionsverfahren zu vereinfachen und zum anderen das Kindeswohl zu sichern. „Zu diesem Zweck sollen für alle an einer Adoption Beteiligten ein Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung und eine verpflichtende Beratung vor Abgabe der notariellen Beurkundungen bei Stiefkindadoptionen eingeführt werden“.
Die verpflichtende Beratung gilt auch für Partner*innen, die gemeinsam ein Kind austragen, d.h. die nicht-leibliche Mutter ist nunmehr verpflichtet, sich beraten zu lassen, bevor sie ihr Kind adoptieren kann. Der Umstand, das gemeinsame Kind adoptieren zu müssen, stellt bereits eine Diskriminierung dar. Dass die nicht-leibliche Mutter nunmehr sogar verpflichtet ist, eine Beratung vor notarieller Beurkundung in Anspruch zu nehmen, stellt eine Verschärfung der Diskriminierung dar.
Da der Gesetzentwurf noch den Bunderat passieren muss, fordert der Verein Broken Rainbow die Hessische Landesregierung auf, sich im Bundesrat gegen den Entwurf zu stellen und den Vermittlungsausschuss anzurufen.