OLG Hamm sieht Begutachtung nach dem TSG als rechtens an

Gemäß einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. April 2017 gibt es ohne Gutachten keine rechtswirksame Änderung des Geschlechts

In dem Gerichtsverfahren hat das OLG Hamm eine erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund bestätigt. Eine Trans*frau wollte rechtsverbindlich einen weiblichen Vornamen führen und auch ihren Personenstand gemäß dem TSG ändern. Sie lehnte jedoch gegen die Fremdbegutachtung durch Sachverständige ab und hält diese Regelung für verfassungswidrig und nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.

Laut OLG Hamm habe der Gesetzgeber die Begutachtung als zwingende Voraussetzung normiert. Die Gutachten könnten nicht durch eine Selbsteinschätzung ersetzt weden. Ziel der Begutachtung sei, festzustellen, ob die antragstellende Person mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft dem Zielgeschlecht zugehörig sein werde und ob die Person seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang stehe, in ihrem Zielgeschlecht zu leben. Das OLG Hamm 051-17-Transsexuellengesetz  sieht es als bedeutsam an, „ein Auseinanderfallen von biologischer und rechtlicher Geschlechtszugehörigkeit möglichst zu vermeiden und eine Änderung des Personenstandes nur dann zuzulassen, wenn dafür tragfähige Gründe vorlägen […]“.

Unser Kommentar:

Wir teilen das Unverständnis von Michel Foucault, der bereits 1998 seiner Irritation über die „Beharrlichkeit, die an Starrsinn grenzt“ der westlichen Welt an einem binären Geschlechtsmodell festzuhalten, Ausdruck verlieh. Was einen Mann oder eine Frau ausmacht, ob zwei oder eine Vielzahl von Geschlechtern anerkannt werden, inwiefern Körper, soziale Rolle und sexuelle Orientierung als konstitutiv für die Definition von Geschlecht herangezogen werden, ist vor allem kulturell bedingt und unterliegt daher auch einem steten Wandel. Eigentlich. Die Rechtsprechung sollte diesem Umstand Rechnung tragen und das oftmals als demütigend und menschenunwürdige Verfahren der Fremdbegutachtung abschaffen. Es ist ein grundlegendes Recht, selbst zu bestimmen, wer man/frau ist. Eine Zuschreibung durch Andere ist immer fraglich – und zudem eben auch fehlerhaft. Daher ist eine Überarbeitung des TSG zwingend und dringend erforderlich.