Neues Abstammungsrecht geplant
Zukünftig ist geplant, dass lesbische Frauen ohne Adoptionszwang Eltern sein können
Bekommt eine Frau in einer lesbischen Ehe ein Kind, soll ihre Frau automatisch ebenfalls Mutter sein. Ist das Paar nicht verheiratet, soll die Partnerin das Kind einfach anerkennen können – so wie es ein männlicher Partner tun könnte.
Für schwule Paare wird es eine entsprechende Regelung nicht geben, da in schwule Partnerschaften kein Kind hineingeboren werden kann und es bei den Grundsätzen des geltenden Abstammungsrechts bleiben soll: Die Frau, die das Kind gebärt, ist stets die Mutter des Kindes. Außerdem gilt das Zwei-Eltern-Prinzip: Ein Kind soll nicht mehr als zwei rechtliche Elternteile haben.
Mehr als zwei rechtliche Elternteile werden Kinder also auch künftig nicht haben können – auch nicht in Regenbogen- oder Patchworkfamilien. Allerdings: Eltern sollen bis zu zwei weiteren Erwachsenen sorgerechtliche Befugnisse oder ein Umgangsrecht einräumen können. Das können zum Beispiel die Großeltern oder Partner der rechtlichen Eltern sein und soll Alltagssituationen vereinfachen – etwa, wenn die Oma das Kind zum Arzt bringt und eine kleinere Behandlung nötig wird.
Außerdem sollen sogenannte Elternschaftsvereinbarungen eingeführt werden – Vereinbarungen, in denen vorab festgelegt werden kann, wer neben der Frau, die das Kind gebären wird, Elternteil wird.
Relevant können solche Vereinbarungen etwa in Fällen privater Samenspenden sein, wenn bereits vor der Zeugung des Kindes klar ist, dass der Samenspender keine Verantwortung für das Kind übernehmen und diese direkt an den Partner oder die Partnerin der Mutter abgeben will.
Per Elternschaftsvereinbarung sollen in solchen Fällen „frühzeitig klare Verhältnisse“ geschaffen werden – wegen der weitreichenden Folgen öffentlich beurkundet von einem Notar oder einem Urkundsbeamten des Jugend- oder Standesamts.
Quelle: tagesschau.de vom 17.1.2023