Verbot von Konversions“therapien“

Verbot der Zwangsheterosexualisierung von LST*

Anfang Mai 2020 hat der Bundestag ein Verbot von Konversions“therapien“ von Lesben, Schwulen und Trans* verboten. Das Ziel von Konversions“therapien“ ist, die von der Heteronorm abweichende sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu „korrigieren“, d.h. die Menschen zu heterosexualisieren. Vermeintliche Therapeuten, die diese „Behandlung“ anbieten, orientieren sich häufig an einem streng religiösen Menschenbild, so interpretieren Vertreter*innen der Evangelikalen die Bibel dahingehend, dass Gott sexuelle Orientierungen jenseits der Heterosexualität als Sünde verurteilt. Die Behandlung ist folglich eher religiös motiviert und dient keinesfalls der psychischen Gesundheit der ratsuchenden Menschen.

Das Gesetz zum Verbot von Konversions“therapien“ wurde mit den Stimmen der CDU, SPD und der FDP verabschiedet, die anderen Fraktionen enthielten sich. Eine Gegenstimme gab es von der AFD.

Nunmehr sind derartige korrigierende Behandlungen bis zum Alter von 18 Jahren  verboten. Strafen drohen aber auch, wenn die Betroffenen zwar volljährig sind, aber durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer derartigen „Umpolungs“-Maßnahme bewegt wurden.Bei Missachtung des Verbots droht eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr. Darüber hinaus ist in Zukunft auch die Werbung für „Konversionstherapien“ untersagt. Hier droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 30.000 Euro.

Problematisch ist allerdings, dass in dem verabschiedeten Gesetzentwurf Konversions“therapien“ für Erwachsene nicht vollständig verboten sind.  Die Grünen forderten daher ein Verbot auch für Therapien bei Erwachsenen und deswegen eine Heraufsetzung der Altersgrenze auf 26 Jahre – und haben sich letztlich der Stimme enthalten. Auch von der SPD gab es kritische Äußerungen, so sagte die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis in der Debatte, sie hätte sich eine höhere Altersgrenze gewünscht.

Seit Jahren warnen Verbände der Ärzte, Psychiater und Psychotherapeuten vor solchen Behandlungen. Die Weltgesundheitsorganisation hatte bereits 1990 Homosexualität und 2019 auch Transsexualität von der Liste der psychischen Krankheiten gestrichen. Der Weltärztebund bezeichnete 2013 Konversionstherapien als Menschenrechtsverletzungen. Ein Jahr später warnte der Deutsche Ärztetag vor den gesundheitlichen Folgen einer solchen Therapie.

Konversionstherapienverbot_ DS19_17278