LSBTI Geflüchtete

Resettlement ist das Mittel der Wahl, wenn sowohl der Verbleib im Zufluchtsland als auch die Rückkehr in den Heimatstaat nicht möglich sind. Eine dauerhafte Perspektive im Zufluchtsland ist unter anderem dann nicht gegeben, wenn Flüchtlinge der Verfolgung, aufgrund derer sie ihrem Heimatstaat entflohen sind, auch in ihrem Zufluchtsland begegnen. Bei lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Flüchtlingen kann dies in besonderem Maße der Fall sein.“

Weiter: 18_4094_25.02.2015